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Einweisung in das stand. Kursprogramm „Hatha Yoga“

Bei dieser Fortbildung erhalten alle Teilnehmenden die Einweisung in das standardisierte und ZPP-geprüfte Kursprogramm „Hatha Yoga“. Schwerpunkt des Kursprogramms Hatha Yoga ist das Kennenlernen der Grundprinzipien des Hatha-Yoga mithilfe einer Reihe von wichtigen Yogapositionen (Asanas) und deren Anpassung an eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten. Einfache Atemtechniken und Entspannungsmethoden stehen im Fokus und Psychophysische Wirkzusammenhänge von Stress und Entspannung werden erläutert.

 Das von der ZPP zertifizierte Kursprogramm wurde von Daniel Eichler entwickelt und umfasst  8 Einheiten à 75 Minuten. Bei der Tagesfortbildung steht die Programmeinweisung im Zentrum. Tipps zur Vermittlung der Inhalte und Raum für Erfahrungsaustausche runden diese Fortbildung ab.

 

Wie arbeite ich als Verein oder Kursleiter*in mit Krankenkassen zusammen?

Turn- und Sportvereine können im Rahmen des §§ 20 des SGB V mit Gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Die Regeln zur Zusammenarbeit sind im Leitfaden Prävention niedergeschrieben. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung, einschließlich in Lebenswelten und in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Maßnahmen, die Versicherte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Die Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, Stand: Oktober 2018, korrigierte Fassung finden Sie hier.

Der DTB hat standardisierte Gesundheitssportprogramme entwickelt, die die Regeln der Krankenkassen berücksichtigen und bei entsprechender Umsetzung auch von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert werden können. Diese Programme finden Sie hier.

Wie unterscheidet sich Hatha Yoga von den anderen DTB-Programmen?

Das neue standardisierte Programm „Hatha Yoga“ hat eine Besonderheit: Da es einem anderen Handlungsfeld als den bisherigen DTB-Programmen (z. B. „Cardio Aktiv“ und „Bewegen statt schonen“) zugeordnet wird, gibt es auch andere Anforderungen an die Anbieterqualifikation. In der nachfolgenden Übersicht können Sie die Zuordnung der Programme zu den Handlungsfeldern entnehmen.

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V – Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention

Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten

1. Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität

z. B. Bewegen statt schonen, Cardio Aktiv usw. Mehr Infos zu den stand. Programmen des DTB gibt es hier.

2. Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Handlungsfeld Ernährung

1. Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung

2. Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Handlungsfeld Stressmanagement

1. Förderung von Stressbewältigungskompetenzen

2. Förderung von Entspannung

> Hatha Yoga

Suchtmittelkonsum

1. Förderung des Nichtrauchens

2. Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsum


„Der Leitfaden Prävention ordnet Hatha Yoga dem zweiten Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)“ des Handlungsfeldes Stressmanagement zu. Demnach müssen die Inhalte entspannungsorientiert gestaltet sein und Entspannung als grundlegendes Ziel verfolgen. Vornehmlich bewegungs- und workout-orientierte Maßnahmen sowie Maßnahmen mit therapeutischer oder weltanschaulicher Ausrichtung sind ausgeschlossen (vgl. Leitfaden Prävention 01.10.2018, S. 78).

Als förderfähige Maßnahme kommt im Leitfaden Prävention ausschließlich Hatha Yoga in Betracht.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Präventionskurse an Einsteiger richten. Demnach sollten die Inhalte anfängerfreundlich ausgestaltet sein, sodass Asanas mit einem erhöhten Verletzungsrisiko, wie beispielsweise der Kopfstand, nicht Bestandteil der Kurskonzeption sein dürfen.“

Quelle: FAQ der ZPP

Wenn ich an der Einweisung der DTB-Akademie in das standardisierte Programm „Hatha Yoga“ teilgenommen habe, kann ich den Kurs dann auch automatisch mit den Krankenkassen abrechnen?

Nein. Neben der Einweisung in das Kursprogramm „Hatha Yoga“ ist auch eine bestimmte Anbieterqualifikation von der ZPP gefordert (Die Beschreibung der Anbieterqualifikation finden Sie im Leitfaden Prävention auf S. 82). Die Prüfung der Anbieterqualifikation erfolgt durch die ZPP.

Die Einweisung in das Programm durch die DTB-Akademie ist für alle interessierten DTB-Kursleiter*innen bzw. DTB-Yogalehrer*innen (220 LE und 520 LE) offen. Die Prüfung der Anbieterqualifikation, d.h. die notwendige (fachspezifische) Ausbildung, um den Kurs bei der ZPP listen lassen zu können, erfolgt durch die ZPP. Nur die Kursleiter*innen, die sowohl die Einweisung in das Programm durch die DTB-Akademie als auch die von der ZPP geforderte Anbieterqualifikation haben, können das Kursprogramm bei der ZPP listen lassen. Teilnehmende der Einweisungsveranstaltung erhalten das notwendige Zertifikat, um bei der ZPP freigeschaltet zu werden.

Welche Anbieterqualifikation benötige ich, um das standardisierte und ZPP-geprüfte Programm „Hatha Yoga“ durchzuführen zu können?

Auszug aus dem Leitfaden Prävention:

Zur Durchführung von Hatha Yoga kommen Fachkräfte mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis von Mindeststandards (Berufsausbildung bzw. Studium müssen Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben):

  • Fachwissenschaftliche Kompetenz
  • Fachpraktische Kompetenz
  • Fachübergreifende Kompetenz

Insgesamt werden 480 h oder 16 ECTS gefordert.

„Hatha Yoga wird in der Regel in einer eigenständigen Ausbildung erlernt. Daher können für den Nachweis der Mindeststandards alle auf Hatha Yoga bezogenen Module sowie die weiteren Kompetenzen– unter Berücksichtigung der mit dem Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesenen fachwissenschaftlichen Kompetenz– außerhalb des staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses erworben worden sein.

Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen Anbieterinnen und Anbieter, die die Mindeststandards erfüllen und einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss ohne Bezug zu den fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können als Kursleitende anerkannt werden, wenn sie mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung nachweisen.“

Quelle: Seite 81f. aus Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§20, 20a und 20b SGBV vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018

Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen bitten wir Sie direkt Kontakt zur ZPP aufzunehmen. Wir können Ihnen hierzu keine verbindlichen Aussagen geben.

Umfang

8 Lerneinheiten (0,2 ECTS)

 

Voraussetzungen

 

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung
  • Zertifikat über die Einweisung in das standardisierte Programm „Hatha Yoga“, das von der ZPP und den Krankenkassen für die Durchführung bei kommerziellen Anbietern anerkannt ist.

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Materialien

Das Lehrmaterial wird als Download bereitgestellt.

 

Frühbucher-Rabatt

5,– €
 

kosten

ab 94,– € *

Termin Standort Referent*in Infos & Anmeldung
14.07.2024 Online (zuständig: Hamburg + Koblenz) Andrea Flach-Meyerer BUCHEN (VTF)
BUCHEN (GymNet)
20.07.2024 Stuttgart Andrea Flach-Meyerer BUCHEN

Alle genannten Preise in Euro.
*) Inhaber*innen einer GYMCARD oder DTB-ID erhalten Rabatt auf den Teilnahmebeitrag (ausgenommen sind u.a. Prüfungen und Supervisionen). Je nach Standort kann/muss die Lehrgangsverpflegung und/oder Übernachtung gebucht werden. Mit Klick auf „Buchen“ erfolgt die Weiterleitung zum Buchungssystem des zuständigen Akademie-Zentrums. Es gelten die jeweiligen AGB.

Termin-Highlights

Qigong-Kongress
20.-21. April 2024 Hamburg

Kontakt: Ruth Arens
Tel.: 040 / 41908246
E-Mail: arens@vtf-hamburg.de
[Mehr Infos]

 

WTB-Gymwelt-Convention 2024
05.-07. Juli 2024 Hamm

Kontakt: Simone Eggert
Tel.: 02388 / 30000039
E-Mail: eggert@wtb.de
[Mehr Infos]

 

Convention Pilates & Yoga
16. November 2024 Koblenz

Kontakt: Andrea Kuhl
Tel.: 0261 / 135158
E-Mail: andrea.kuhl@tvm.org
[Mehr Infos]

 
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