Zertifikate, Lizenzen und Teilnahmebescheinigungen
Im organisierten Sport wird zwischen Lizenzen, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten unterschieden:
- Absolvent*innen von Ausbildungen zum/zur DTB-Trainer*in der DTB-Akademie erhalten ein Zertifikat, welches 2 Jahre lang gültig ist und mit 8 Lerneinheiten fachspezifischer Fortbildung verlängert werden muss – denn wir möchten, dass unsere Trainer*innen auf dem Laufenden bleiben.
- Absolvent*innen von Kursleiter*innen- und Instructor-Weiterbildungen der DTB-Akademie erhalten ebenfalls Zertifikate, diese sind jedoch unbefristet gültig.
- Nach aktiver Teilnahme an (Tages-) Fortbildungen werden in der Regel Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt.
- Die klassischen Übungsleiter*innen-Lizenzen bzw. DOSB-Lizenzen können über den Landesturnverband erworben werden, nicht über die DTB-Akademie. Mehr zur Anerkennung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Zertifikate
Absolvent*innen unserer Trainer*innen-Ausbildungen erhalten ein Zertifikat, welches zwei Jahre lang gültig ist und mit mind. 8 Lerneinheiten fachspezifischer Fortbildung verlängert werden muss – denn wir möchten, dass unsere Trainer*innen auf dem Laufenden bleiben.
Folgende Akademie-Zertifikate müssen verlängert werden:
- DTB-Aqua-Trainer*in
- DTB-Fitnesstrainer*in Studio, DTB-Trainer*in GeräteFitness und Master-Abschlüsse
- DTB-Rückentrainer*in
- DTB-Trainer*in Dance
- DTB-Trainer*in Gesundheitssport
- DTB-Trainer*in GroupFitness, DTB-Aerobic Trainer*in, DTB-Step-Trainer*in und Master-Abschlüsse
- DTB-Trainer*in Pilates
- DTB-Trainer*in Wellness und Gesundheit
- DTB-Yogalehrer*in (200+ Stunden bzw. 500+ Stunden)
- Rückenschullehrer*in
Absolvent*innen von Kursleiter*innen- und Instructoren-Weiterbildungen erhalten ebenfalls Zertifikate, diese sind jedoch unbefristet gültig. Nach aktiver Teilnahme an (Tages-) Fortbildungen werden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt.
WIE VERLÄNGERE ICH MEIN ZERTIFIKAT?
Für die Verlängerung werden mindestens 8 Lerneinheiten (LE) Fortbildung innerhalb der letzten 2 Jahre benötigt. Die Fortbildung muss im Vorjahr oder im Ablaufjahr der Zertifikatsgültigkeit geleistet werden.
Die Verlängerung erfolgt schriftlich auf persönlichen Antrag. Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden. Es wird das Zertifikat und die Teilnahmebescheinigung(en) der Fortbildung(en) eingereicht (am besten als PDF). Der Antrag auf Verlängerung wird an das Akademie-Zentrum gestellt, das auch das Zertifikat ausgestellt hat [Ansprechpartner*innen]. Nach Prüfung des Antrages erhält der/die Antragsteller*in ein neues Zertifikat mit neuer Gültigkeitsdauer, z. B. Gültigkeit bis 31.12.2025 wir um zwei Jahre verlängert bis 31.12.2027.
Es muss nur das jeweils höherwertigste Zertifikat verlängert werden. Wenn zum Beispiel der/die DTB-Master-Trainer*in GroupFitness zur Verlängerung ansteht, muss nicht zusätzlich das Zertifikat "DTB-Trainer*in GroupFitness" verlängert werden.
Hinweis: Sie können die Zertifikatsverlängerung beantragen, sobald Sie Ihre Fortbildung absolviert haben und müssen nicht bis Ende des Gültigkeitsdatums warten.
ANERKENNUNG VON MASSNAHMEN ZUR ZERTIFIKATSVERLÄNGERUNG
Zur Verlängerung muss eine von der DTB-Akademie anerkannte Maßnahme eingereicht werden! Hierzu zählen:
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen aus dem Programm der DTB-Akademie
- Workshops der DTB-Akademie und der angeschlossenen Akademiepartner (DTB-Akademie Baden, DTB-Akademie Hessen, DTB-Akademie Koblenz, DTB-Akademie Niedersachsen/TSF, DTB-Akademie NRW (Bergisch Gladbach), DTB-Akademie NRW (Hamm), DTB-Akademie Rheinhessen, DTB-Akademie Saarbrücken, DTB-Akademie Sachsen, DTB-Akademie Schwaben, VTF Hamburg).
Kongresse und Conventions der DTB-Akademie und der zugehörigen Partner werden ebenfalls zu 100% anerkannt. Weiterhin werden Workshops, Kongresse und Conventions der Landesturnverbände zu 50% anerkannt, die restlichen 50% (d.h. 4 von 8 LE) müssen aus einer Akademie-Maßnahme stammen.
Bis zu 50% der benötigten Lerneinheiten können aus Online-Angeboten stammen, sofern es sich um von der DTB-Akademie anerkannte Maßnahmen handelt.
Bildungsmaßnahmen von externen Anbietern ( z. B. Landessportbünde und kommerzielle Anbieter) sowie Landesturnverbänden, die nicht zur DTB-Akademie gehören, werden nicht anerkannt.
(Übungsleiter*innen-) Lizenzen
UMSCHREIBUNGEN VON AKADEMIE-ZERTIFIKATEN IN LIZENZEN
Für die Ausbildungen zum/zur DTB-Trainer*in GroupFitness, DTB-Fitnesstrainer*in Studio und DTB-Trainer*in Gesundheitssport besteht für Teilnehmer*innen ohne Übungsleiter*innen-Lizenz die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung und ggf. nach Teilnahme an bestimmten Zusatzqualifikationen im zuständigen Landesturnverband bei diesem eine DOSB-Trainer*in-Lizenz „Fitness-Aerobic“ bzw Trainer*in-Lizenz „Fitness und Gesundheit für Erwachsene“ zu beantragen. Die Entscheidung, ob bzw. in welchem Umfang die Akademie-Ausbildung zur Ausstellung einer ÜL-Lizenz anerkannt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Landesturnverbandes.
Zur Ausstellung der DOSB-Trainer*in-Lizenzen müssen in der Regel beim zuständigen Landesturnverband folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie des DTB-Akademie-Zertifikats
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) sowie die
- Bestätigung des Vereins
- Unterschriebener Ehrenkodex
ANERKENNUNG ZUR LIZENZVERLÄNGERUNG
Die Maßnahmen der DTB-Akademie werden von den meisten Landesturnverbänden zur Verlängerung des Trainer*in-C-Breitensport und der ÜL-C-Lizenzen anerkannt.
Informationen zu Übungsleiter*innen-Lizenzen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landesturnverband. Alle Kontaktdaten finden Sie [hier].