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Krankenkassen-Anerkennung & ZPP

Der DTB entwickelt regelmäßig standardisierte Gesundheitssportprogramme, die wissenschaftlich begutachtet werden, sich an den Interessen von Kursteilnehmenden orientieren und aktuelle Trends berücksichtigen. Diese Programme sind von der Prüfinstanz der Krankenkassen – der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) – anerkannt. Krankenkassen fördern zertifizierte Präventionsangebote, um ihre Versicherten bei gesundheitsfördernden Maßnahmen zu unterstützen.

Gesundheitssportprogrammen, die von den Krankenkassen anerkannt sind:

  • Gesundheitssportprogramme, die zur Anerkennung bei den Krankenkassen im Rahmen eines Turn- und Sportvereins durchgeführt werden müssen:

logo-pluspunkt-Gesundheit-klein.jpgBesuchen Sie eine Aus- oder Fortbildung, die mit diesem Logo gekennzeichnet ist.

Dabei erhalten Kursleiter*innen mit der Übungsleiter*innen B-Lizenz „Sport in der Prävention“ oder einer bewegungsbezogenen Berufsausbildung ein Zertifikat über die Schulung eines standardisierten Programms, das nach § 20 SGB V Absatz 1 bezuschussungsfähig ist. Dieses Zertifikat ist von der ZPP und den Krankenkassen anerkannt und ermöglicht das Durchführen eines krankenkassengeförderten Kurses im Rahmen eines Turn- und Sportvereins.

Bitte beantragen Sie zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen den Pluspunkt Gesundheit. Es erfolgt dann eine automatische Weitergabe der Daten an die ZPP. Mehr Infos nachfolgend oder hier.

 

  • Von Krankenkassen anerkannte Gesundheitssportprogramme, die bei kommerziellen Einrichtungen und Sport- und Turnvereinen durchgeführt werden können:

logo-zpp-klein.jpgBesuchen Sie eine Fort- oder Weiterbildung, die mit diesem Logo gekennzeichnet ist.

Dabei erhalten die Kursleiter*innen ein Zertifikat über die Schulung des standardisierten Programms, das nach § 20 SGB V Absatz 1 bezuschussungsfähig ist. Die Beantragung des Kurses erfolgt dann direkt über die ZPP. Diese prüft dann auch die individuelle Kursleiter*innen-/ Anbieterqualifikation. 

 

Bitte beachten Sie: Die Bezuschussung von Gesundheitssportangeboten durch Krankenkassen ist eine Kann-Regelung, keine Muss-Regelung.

 

Bei welchem Lehrgang wird welches standardisiertes Programm vermittelt?

Fort-/Weiterbildung Enthaltendes standard. Programm Krankenkassenanerkennung Zertifizierungsstelle
DTB-Kursleiter*in Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Hochaltrige Fit bis ins hohe Alter - ein Ganzkörperkräftigungstraining Für Turn- und Sportvereine möglich logo-pluspunkt-Gesundheit-klein.png
DTB-Kursleiter*in Fit in der Schwangerschaft Gesundheit durch Bewegung in der Schwangerschaft - Kräftigungsgymnastik

Für Turn- und Sportvereine möglich

Für kommerzielle Einrichtungen möglich

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DTB-Kursleiter*in Gleichgewicht und Stabilisation Gesundheitstraining – mit Vielseitigkeit zu mehr Kraft und Beweglichkeit Für Turn- und Sportvereine möglich logo-pluspunkt-Gesundheit-klein.png
DTB-Kursleiter*in Sturzprävention - Stufe 1 Standfest und Stabil Für Turn- und Sportvereine möglich logo-pluspunkt-Gesundheit-klein.png
DTB-Kursleiter*in Walking & Nordic-Walking

Nordic Walking - Schritt für Schritt zu mehr Fitness und Gesundheit

Walking - Schritt für Schritt zu mehr Fitness und Gesundheit

Für Turn- und Sportvereine möglich

Für Turn- und Sportvereine möglich

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DTB-Rückentrainer*in Bewegen statt schonen - ein Ganzkörperkräftigungsprogramm Für Turn- und Sportvereine möglich logo-pluspunkt-Gesundheit-klein.png
Einweisung in das stand. Programm "Hatha Yoga" Hatha Yoga

Für Turn- und Sportvereine (über die ZPP direkt) möglich

Für kommerzielle Einrichtungen möglich

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4XF Instructor Functional Training (Basic) Funktional trainieren und kräftigen

Für Turn- und Sportvereine möglich

Für kommerzielle Einrichtungen möglich

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Sie möchten einen Kurs in Ihrem Verein anbieten, der bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist, sodass die Kursteilnehmenden die Kursgebühren (anteilig) rückerstattet bekommen?

Dann beantragen Sie den Pluspunkt Gesundheit inklusive ZPP-Anerkennung! Denn Turnvereine haben die Möglichkeit den PLUSPUNKT GESUNDHEIT inklusive der Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT (DOSB) und DEUTSCHER STANDARD PRÄVENTION (ZPP) zu beantragen. Dafür wurde der Pluspunkt-Antrag erweitert und bildet zusätzlich alle Fragen der Prüfstellen-Anerkennung ab. Es kommen für diese Antragstellung nur DTB-Gesundheitssportprogramme in Frage, die zentral von der ZPP zertifiziert wurden. Die Bezuschussung der Gebühren der Kursteilnehmende durch Krankenkassen ist dann möglich. Die Anträge für den PLUSPUNKT GESUNDHEIT Prävention inkl. Krankenkassen-Anerkennung können nur online im GymNet gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass neben der Einweisung in ein standardisiertes Programm immer eine bestimmte Qualifikation/Ausbildung der Kursleitung benötigt wird!

Mehr Informationen und Beantragungsmöglichkeiten des Pluspunkts Gesundheit finden Sie auf der [Website des DTB].

 

Sie möchten einen Kurs im kommerziellen Bereich anbieten, der bei der ZPP anerkannt ist?

Bei Einweisungen in standardisierte Kurskonzepte, die zur Durchführung bei kommerziellen Anbietern von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind, erfolgt die Prüfung der Anbieter-Qualifikation direkt durch die ZPP.  D.h. nur die Personen, die sowohl die Einweisung in das Programm durch die DTB-Akademie als auch die von der ZPP geforderte Anbieterqualifikation haben, können das Kursprogramm bei der ZPP listen lassen. Teilnehmende der Einweisungsveranstaltung erhalten das notwendige Zertifikat, um bei der ZPP freigeschaltet zu werden.

Je nach Angebot (z. B. Hatha Yoga) werden bei der Prüfung der Qualifikation nicht nur staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse angerechnet, sondern auch nichtformale berufliche Qualifikationen. Dabei müssen die Mindeststandards in Bezug auf die fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld / Präventionsprinzip nachgewiesen werden.

Aus diesem Grund erhalten unsere Teilnehmer*innen das entsprechende Zertifikat als Trainer*in, Kursleiter*in oder Instructor, auf dem sowohl Lerneinheiten (1 LE = 45 Min.) als auch ECTS-Punkte (1 ECTSPunkt = 30 Arbeitsstunden) aufgeführt werden. Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) kommt bei Hochschulen zum Einsatz, um erbrachte Leistungen im internationalen Kontext vergleichbarer und transparenter zu machen. ECTS-Punkte werden auch beim Leitfaden Prävention zur Beschreibung der erforderlichen Kompetenzen bei der Anbieterqualifikation genutzt. Auf dem Leitfaden Prävention beruhen die Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention. 

Da die ZPP keine Ausbildungen grundsätzliche anerkennt und nur die individuelle Qualifikation des Anbeiters/der Kursleitung prüft, können wir keine Auskünfte zum Erfolg einer individuellen ZPP-Prüfung geben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur ZPP-Prüfung daher direkt an die ZPP.

Mehr Informationen und Beantragungsmöglichkeiten finden Sie auf der [Website] der ZPP.